1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Signwire Media, Inhaber Volker Burhoff, Am Lindenkreuz 43, 50259 Pulheim (nachfolgend „Signwire") und ihren Auftraggebern über Vertriebsleistungen: Aufbau eines Vertriebssystems, Kampagnenleistungen, soweit beauftragt, sowie Terminierung und Abschluss der eigenen Interessenten des Auftraggebers in dessen Namen.
Signwire erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt. Der Auftraggeber bestätigt, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln, und gibt im Dienstleistungsvertrag seine Steuer- oder Registernummer an.
Das Vertragsverhältnis richtet sich vollständig nach dem mit jedem Auftraggeber geschlossenen Dienstleistungsvertrag (Service Agreement) und seinen Anlagen (Angebot, Auftragsbestätigung, Abschlussvollmacht, Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, Onboarding-Fragebogen und Aufnahmekriterien). Weichen Dienstleistungsvertrag und diese Bedingungen voneinander ab, geht der Dienstleistungsvertrag vor. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Signwire ihnen schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Nach einem Erstgespräch erhält der Auftraggeber ein schriftliches Angebot mit Umfang, Vergütung und Laufzeit. Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Seiten den Dienstleistungsvertrag unterzeichnen. Signwire nimmt ein Mandat nur an, wenn das Programm des Auftraggebers die im Dienstleistungsvertrag genannten Aufnahmekriterien erfüllt.
Der Aufbau beginnt nach Eingang der Aufbaugebühr. Der Vertrieb im Auftrag beginnt frühestens fünf Werktage, nachdem Dienstleistungsvertrag, Abschlussvollmacht und Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung unterzeichnet sind und der Onboarding-Fragebogen vorliegt.
3. Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus Dienstleistungsvertrag und Angebot. Auftraggeber steigen auf einem von zwei Wegen ein:
- Abschluss: Die Closer von Signwire übernehmen die Strategiegespräche, die der Auftraggeber bereits hat, und fassen bei seinen vorhandenen Interessenten nach, terminieren und schließen ab.
- Kalender füllen: Zusätzlich erbringt Signwire Kampagnenleistungen (Werbemittel, eine Landingpage mit Buchungsstrecke und die Einrichtung der Kampagne im eigenen Meta-Werbekonto des Auftraggebers) und setzt Setter ein, die bei den so gewonnenen Interessenten nachfassen und Termine buchen.
Signwire kontaktiert nur Personen, die beim Auftraggeber angefragt oder auf seine Werbung reagiert haben. Kaltakquise bei Interessenten des Auftraggebers findet nicht statt.
Signwire schuldet die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere schuldet Signwire keine bestimmte Zahl an Terminen oder Abschlüssen und keinen bestimmten Umsatz; ausbleibende Ergebnisse sind kein Mangel. Ob Interessenten kaufen, hängt auch von Angebot, Preis und Marktlage des Auftraggebers ab.
Signwire erbringt die Leistungen durch ihren Inhaber sowie durch Setter und Closer, die sie als selbständige Auftragnehmer einsetzt, und bleibt alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers und für deren Leistung verantwortlich. Setter und Closer sind keine Angestellten von Signwire, und der Auftraggeber ist nicht ihr Arbeitgeber. Leistungen Dritter (Telefonie, Video, Terminbuchung, Werbung oder Hosting) unterliegen deren Nutzungsbedingungen; Signwire hat keinen Einfluss auf deren Verfügbarkeit, Freigaben oder Regeländerungen.
4. Handeln im Namen des Auftraggebers
Die Closer von Signwire stellen den Interessenten das Angebot des Auftraggebers vor und schließen Verträge in dessen Namen, erkennbar „im Auftrag" des Auftraggebers. Der Auftraggeber erteilt dafür eine schriftliche Vollmacht (Abschlussvollmacht) und legt fest, was zugesagt werden darf: die freigegebene Preisliste, den höchsten Vertragswert sowie gegebenenfalls Ratenzahlungen und Nachlässe. Alles außerhalb dieser Vollmacht geht an den Auftraggeber zurück. Verträge mit Kunden des Auftraggebers kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Kunden zustande, über den eigenen Bestell-, Vertrags- oder Signaturprozess des Auftraggebers; Signwire nimmt niemals Geld des Kunden entgegen.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alles bereit, was die Leistung braucht: Programmbeschreibung und freigegebene Preisliste, die unterzeichnete Abschlussvollmacht, seine Bedingungen und seinen Bestellprozess für Endkunden, den ausgefüllten Onboarding-Fragebogen, freigegebene Unterlagen sowie einen Ansprechpartner, der Rückfragen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen beantwortet. Wird geworben, laufen die Werbekonten auf den Namen des Auftraggebers mit seinem eigenen Zahlungsmittel; der Auftraggeber gibt jeden Anzeigentext, jedes Werbemittel und den Einwilligungstext vor der Veröffentlichung frei.
Der Auftraggeber sichert zu, dass die übergebenen Interessenten rechtmäßig gewonnen wurden und in die Kontaktaufnahme eingewilligt oder um sie gebeten haben, dass er die nach dem für ihn geltenden Recht erforderlichen Einwilligungsnachweise führt und auf Anfrage innerhalb von fünf Werktagen vorlegt, dass seine Werbung und Unterlagen keine unbelegten Einkommens- oder Ergebnisversprechen enthalten und dass sein Bestellprozess alle Pflichtangaben und Widerrufsrechte nach dem Recht des Bundesstaats oder der Provinz des Kunden enthält. Der Auftraggeber erbringt sein Programm gegenüber seinen Kunden selbst.
6. Anrufe, Sperrliste und Aufzeichnung
Alle Telefonate laufen über die Vertriebsplattform von Signwire und werden von Hand gewählt, eine Nummer nach der anderen; es werden keine automatischen Wählsysteme, vorab aufgezeichneten Ansagen oder Mailbox-Einwürfe genutzt. Verkaufsgespräche finden als Videogespräche über Zoom oder Google Meet statt, gebucht über den Terminlink des Closers. Wer nicht mehr kontaktiert werden möchte, kommt sofort auf die interne Sperrliste von Signwire. Weitere Einzelheiten stehen in unseren Anrufregeln.
Im Sinne der US Telemarketing Sales Rule ist der Auftraggeber Verkäufer (seller) und Signwire Telefonvermarkter (telemarketer). In jedem Gespräch nennen die Setter und Closer von Signwire vor jedem Verkaufsangebot den Verkäufer, den Zweck des Anrufs und die Art der Leistung.
Aufzeichnungen sind standardmäßig ausgeschaltet. Telefonate werden nur aufgezeichnet, wenn der Auftraggeber dies in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung freigegeben hat, zu Beginn eine Ansage läuft und der Interessent nicht widerspricht. Videogespräche werden nur nach mündlicher Ankündigung und mit Zustimmung des Teilnehmers aufgezeichnet oder mitgeschrieben.
7. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus Angebot und Dienstleistungsvertrag. Das Modell hat folgende Teile:
- Einmalige Aufbaugebühr, vollständig zahlbar vor Beginn der Arbeit.
- Kampagnenleistungen, soweit beauftragt, zu der im Angebot genannten Vergütung. Das Werbebudget zahlt der Auftraggeber über sein eigenes Konto direkt an die Plattform; Signwire legt es weder aus noch berechnet es weiter.
- Leistungsanteil je Abschluss: ein im Dienstleistungsvertrag genannter fester Betrag für jeden Endkunden, dessen Verkaufsgespräch ein Closer von Signwire geführt und dessen Vertrag mit dem Auftraggeber dieser Closer in dessen Namen geschlossen hat. Als Abschluss zählt auch ein Endkunde, der ein Verkaufsgespräch mit einem Closer von Signwire hatte und innerhalb von 30 Tagen danach mit dem Auftraggeber abschließt, auch nach Vertragsende. Der Anteil fällt je Abschluss einmal an, ohne Beteiligung an Folge- oder Verlängerungsumsätzen und ohne Beteiligung an Umsätzen, die der Auftraggeber selbst erzielt. Er wird monatlich abgerechnet und mit der ersten Zahlung des Endkunden fällig.
Eine Monatspauschale gibt es nicht. Der Auftraggeber bestätigt bis zum 5. jedes Monats in Textform alle im Vormonat eingegangenen ersten Zahlungen von Endkunden und legt auf Anfrage den Bestell- oder Zahlungsnachweis für einen benannten Endkunden vor. Tritt der Endkunde innerhalb der Erstattungsfrist der Preisliste des Auftraggebers, spätestens aber 30 Tage nach Unterzeichnung, zurück und erhält er eine Erstattung, entfällt der Leistungsanteil für diesen Kunden oder wird gutgeschrieben. Spätere Erstattungen, Rückbuchungen (Chargebacks) oder Zahlungsausfälle des Endkunden berühren den Leistungsanteil nicht. Stellt der Auftraggeber einen von Signwire eingesetzten oder vorgestellten Setter oder Closer direkt ein, wird die im Dienstleistungsvertrag geregelte einmalige Übernahmegebühr fällig.
Alle Beträge verstehen sich netto. Leistungen an Unternehmer außerhalb der Europäischen Union unterliegen nicht der deutschen Umsatzsteuer; Umsatz-, Verkaufs- oder Quellensteuern im Land des Auftraggebers trägt der Auftraggeber, sie werden nicht von Rechnungen von Signwire abgezogen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug in der Währung des Dienstleistungsvertrags zahlbar. Bei Zahlungsverzug darf Signwire die Leistung nach Mahnung aussetzen.
8. Laufzeit und Kündigung
Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Dienstleistungsvertrag. Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ersatz: Erfüllt ein eingesetzter Closer die vereinbarte Tätigkeitszusage nicht oder passt er nicht, ersetzt Signwire ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Mehrkosten. Ersatz und Nachholen versäumter Tätigkeit sind die einzigen Rechte des Auftraggebers aus dieser Zusage; sie begründet keinen Anspruch auf Erstattung, Gutschrift oder Minderung.
Mit Vertragsende erlischt die Abschlussvollmacht. Für Abschlüsse, deren Vertrag vor Vertragsende oder innerhalb der in Abschnitt 7 genannten 30 Tage geschlossen wurde, bleibt der Leistungsanteil geschuldet. Signwire übergibt dem Auftraggeber die Interessentenliste mit Status und Gesprächsergebnissen und löscht die Daten des Mandats nach der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung; Einträge der Sperrliste bleiben erhalten, um die Rechte der Betroffenen zu wahren.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für die Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende. Signwire nennt den Auftraggeber nur mit seiner Zustimmung in Textform als Referenz.
Soweit Signwire personenbezogene Daten von Interessenten und Kunden des Auftraggebers verarbeitet, geschieht dies im Auftrag des Auftraggebers als Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die in Fragen des Datenschutzes vorgeht, die zugelassenen Unterauftragsverarbeiter nennt (darunter die Anbieter der Telefonie, der in der Europäischen Union betriebenen Vertriebsplattform, Calendly, Zoom und Google) und die Datenübermittlung zwischen der EU und dem Land des Auftraggebers regelt. Der Auftraggeber führt die vom Verkäufer verlangten Verkaufs- und Einwilligungsnachweise; Signwire führt die Anrufnachweise. Wie Signwire mit personenbezogenen Daten umgeht, steht in unserer Datenschutzerklärung.
10. Haftung
Signwire haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Signwire nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf, und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Außer in den Fällen des ersten Absatzes ist die Haftung von Signwire insgesamt auf den höheren Betrag aus der Vergütung, die der Auftraggeber in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an Signwire gezahlt hat, oder USD 25,000 begrenzt.
Signwire haftet nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, entgangene Aufträge, entgangenen Gewinn oder Umsatz, Datenverluste des Auftraggebers oder Erstattungen, die der Auftraggeber seinen Kunden schuldet, und nicht für Ausfälle, Sperrungen oder Regeländerungen von Plattformen Dritter. Der Auftraggeber stellt Signwire sowie ihre Setter und Closer von Ansprüchen Dritter, auch aus Telemarketing-Recht, und von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die auf seinen Interessenten, Einwilligungsnachweisen, seinem Programm, seinen Unterlagen oder Aussagen beruhen, es sei denn, der Anspruch beruht darauf, dass Signwire die Abschlussvollmacht überschritten oder die Anrufregeln verletzt hat.
11. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen und jeder Vertrag mit Signwire unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln; Signwire darf den Auftraggeber auch an dessen Sitz verklagen. Verträge zwischen dem Auftraggeber und seinen Kunden unterliegen weiterhin dem Recht des Bundesstaats oder der Provinz des Kunden. In jedem Rechtsstreit hat die obsiegende Partei Anspruch auf Ersatz angemessener Anwalts- und Verfahrenskosten.
Änderungen eines Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Die englischen Bedingungen unter signwire-media.com/terms-en sind inhaltsgleich. Der Dienstleistungsvertrag wird in englischer Sprache geschlossen; maßgeblich ist die englische Fassung.
Bei Fragen zu diesen Bedingungen erreichen Sie uns unter info@signwire-media.com.